Brände werden jedes Jahr gemeldet
Menschen sterben jedes Jahr
davon sind Kinder
sterben an einer Rauchgasvergiftung
werden im Schlaf überrascht
der Brände in Privathaushalten
Seit dem 01. Januar 2013 wird die Ausstattung von Privatwohnungen mit Rauchmeldern in Bayern durch die “Bayerische Bauordnung” eindeutig geregelt. Diese sieht vor, dass Neubauten ab dem 01. Januar 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Danach müssen auch hier Rauchmelder nachgerüstet werden. Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren mit Verbindung zu Aufenthaltsräumen angebracht werden.